Meldepflichten für Ärzte und Klinken
Es bestehen Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 6, 8, 9) für Ärzte und Kliniken.
Für die Erweiterung der Meldepflicht auf Hospitalisierung in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit, die seit dem 12.07.2021 in Kraft getreten ist, finden die Kliniken den Meldebogen hier.
Den Meldebogen für Arztpraxen finden Sie hier.