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Gesundheitsamt Landkreis Uelzen 0581/82-462 0581/82-474 E-Mail senden

Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen

Eine Aufgabe des Gesundheitsamtes des Landkreises Uelzen besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Das Gesundheitsamt wird sowohl im Auftrag anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen / Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Eignung bei Adoptionen, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

An wen muss ich mich wenden?
An das Gesundheitsamt Uelzen, Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen. Unter der Telefonnummer 0581 - 82 462 können Sie einen Termin vereinbaren.

'Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- vorhandene ärztliche Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte
- Schwerbehindertenausweis/Versorgungsbescheid
- Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
- Namen der einzunehmenden Medikamente