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Ihre Ansprechpartner

Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Betreuungsstelle 0581 / 82-462 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Lisa Menke 0581 / 82-2949 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Johanna Bojanowski 0581 / 82-470 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Ina Schröder 0581 / 82-497 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Henning Hastedt 0581 / 82-459 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Martina Kruse 0581 / 82-472 0581 / 82-474 E-Mail senden

Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten

Allgemeine Aufgaben der Betreuungsstelle:

  • Unterstützung des zuständigen Betreuungsgerichtes durch Sachverhaltsermittlung mit anschließender fachlicher Stellungnahme
  • Vorschlag eines geeigneten Betreuers
  • Gewinnung von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Sorge für Einführung und Fortbildung der Betreuer
  • Aufgaben bei der zivilrechtlichen Unterbringung
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Gesetzliche Betreuung: Was bedeutet das?

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer)." (§ 1814 Abs. 1 BGB)
Der Betreuer handelt in dem notwendigen Umfang, der vom Gericht festgelegt wird. Das Betreuungsrecht will für die betroffene Person damit die erforderliche Fürsorge und den notwendigen Schutz gewährleisten, ihr zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten. Eine Entmündigung findet heutzutage nicht statt.
Bei der Betreuerbestellung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bezieht sich daher auf:

  • das "Ob" einer Betreuung,
  • den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers,
  • die Auswirkungen der gerichtlichen Maßnahme,
  • die Dauer der Anordnung.

Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung kann oben Rechts auf dieser Seite unter „Dokumente & Downloads“ ausgedruckt werden.

Möglichkeiten der Vorsorge:

Wer für den Betreuungsfall vorsorgen möchte, sollte über die Errichtung einer Vollmacht nachdenken.
Mit einer Vollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, umfassend oder in bestimmten Bereichen für Sie Regelungen treffen. Damit können Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung ausüben. Je nach ihrem Umfang gibt eine Vollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse.
Ist keine Vertrauensperson vorhanden, der Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Mit dieser können Sie rechtzeitig bestimmen, welche Person für Sie im Fall der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das zuständige Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll und welche Person nicht.
Sie können Ihre Unterschrift in Ihrer Vollmacht und / oder Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle gegen eine Gebühr von 10,- Euro beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch eine landesrechtlich zuständige Stelle. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitern unter der Tel.: 0581/ 82 - 459, - 470, - 472 oder - 497. Die Informationen der Betreuungsstelle hierzu stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können auch die notarielle Form der Vorsorge wählen.

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie dient dem Arzt und evtl. dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für medizinische Eingriffe.
Vordrucke erhalten Sie unter anderem beim Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen, Betreuungsstelle, Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/ 82 - 462. Entsprechende Formulare und weitere Informationen zu dem Thema Vollmacht finden Sie auch auf den Internetseiten www.mj.niedersachsen.de und www.bmj.bund.de.
Über die Patientenverfügung können Sie unter der Internetadresse www.bmj.bund.de weitere Informationen einholen.


Berufliche Betreuung

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer unterstützen Volljährige, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht mehr besorgen können gem. § 1814 ff. BGB.

Registrierung

Wer nach dem 01.01.2023 beruflich Betreuungen führen möchte, benötigt eine Registrierung nach § 23 ff. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen beibringen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung (ZPO)
Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist.
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer/in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde

Wir weisen darauf hin, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG nach Beantragung direkt vom Bundesamt für Justiz zu uns gesandt wird.

Für die Registrierung als Berufsbetreuer/in im Landkreis Uelzen nutzen Sie bitte diesen Link: Antrag für Berufsbetreuer/innen

Sie interessieren sich für eine selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer/in? Weitere Informationen finden Sie in dieser Ausschreibung.

Haben Sie noch Fragen zur Registrierung und Sachkunde? Weitere Informationen hierzu finden sie in diesem Merkblatt.

Eine Übersicht über die bundesweit anerkannten Sachkundelehr- und Weiterbildungsgänge finden Sie auf der Homepage der Landesbetreuungsstelle Oldenburg oder unter diesem Link: Anerkannte Sachkundelehr- und Weiterbildungsgänge


Ehrenamtliche Betreuung

Menschen, die sich in unserem Gemeinwesen freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen oder Betreuer zu betätigen. Dadurch leisten sie einen wertvollen Dienst für betroffene Personen, die Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung benötigen, weil sie sich aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig um ihre Angelegenheiten kümmern können.

Weitere Informationen zur ehrenamtlichen Betreuungen finden Sie oben rechts unter „Dokumente & Download“.

Für Informationen und Fragen rund um die Betreuertätigkeit steht Ihnen Frau Menke unter 0581 / 82-2949 zur Verfügung.