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Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Für wen ist die Beratung?
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Abs. 3 ProstSchG).

Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung
•           bei einem Alter ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate
•           bei einem Alter unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate
beim Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen (wenn die Tätigkeit überwiegend im Landkreis Uelzen ausgeübt wird) wahrzunehmen.

Was erwartet Sie bei der Beratung?
Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich und angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person. Es werden insbesondere Informationen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs vermittelt.

Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Wir helfen Ihnen, in dem wir Ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote nennen.

Warum müssen Sie zur Beratung?
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht diese Beratung vor, um Sie über Gefahren zu informieren und Ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Mit der Beratung wollen wir Ihnen helfen, dass Sie Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kunden schützen.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungsamt des Landkreis Uelzen notwendig.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

Die oder der Prostituierte hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen.

Welche Kosten entstehen?
Für die gesundheitliche Beratung und die Bescheinigung über die Beratung werden keine Gebühren erhoben.