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Impfungen Allgemein und Reiseimpfungen: Beratung

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung.

Weitere Informationen:
Informationen über Impfungen, die von der STIKO standardmäßig für Personen unterschiedlichen Alters empfohlen sind, finden Sie in der Impf-Broschüre des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Zu Impfungen Allgemein können Sie sich informieren über das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommision auf der Internetseite des Robert-Koch-Institut.

Für Reiseimpfungen finden Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten:
- Reiseimpfungen (Impfempfehlungen, Ständige Impfkommission Robert Koch-Institut (RKI), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG))
- Centrum für Reisemedizin (CRM GmbH)
- Bereit zu Reisen (Fit für Travel, GSK GmbH & Co.)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise

Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot.

Impfcheck: Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich und andere zu schützen. Um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen, sich gegen Grippe und Corona impfen zu lassen. Das Gesundheitsamt beruft sich dabei auf die Ständige Impfkommission (STIKO), die eine Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen empfiehlt. Bei Corona-Impfungen wird für alle gesunden Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen und bei Personen ab 6 Monaten mit bestimmten Vorerkrankungen, ab 60 Jahren oder in bestimmten Berufen zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Grippe-Impfcheck und Corona-Impfcheck entwickelt. Hier kann in wenigen Klicks nach der Beantwortung weniger Fragen eine personalisierte Empfehlung zu Schutzimpfungen der STIKO vermittelt werden.

Hilfe für Impfgeschädigte: Wer durch eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann einen Antrag auf Vorsorgung (gesundheitliche als auch wirtschaftliche Unterstützung) stellen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Rechtliche Grundlagen:

- § 20 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)