Allgemeine Information
Ein Internationaler Leichenpass kann erforderlich sein, wenn Sie eine verstorbene Person außerhalb Niedersachsens befördern möchten.
Verfahrensablauf
Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn alle für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich muss der Antrag beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
> Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses und Urnenpasses (Den Antrag können Sie schriftlich oder bequem online stellen)
> Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
> Original der Todesbescheinigung einschließlich des vertraulichen Teils
> bei nicht-natürlichen Todesursachen die Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift
> Pass- oder Personalausweis der Person, die den Leichenpass beantragt
> bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Wir bitten Sie vor Besuch telefonisch einen Termin bei uns zu vereinbaren.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr beträgt 40,00 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes, sowie der Durchführungsländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder. Bei Überführung in das Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass erforderlich.
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 6 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)