Überwachung der Hygiene in Einrichtungen und Gewerbebetrieben

Um Infektionskrankheiten durch hygienische Mängel vorzubeugen, unterliegen viele Einrichtungen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Sowohl medizinische Einrichtungen (§ 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) als auch nicht-medizinische Einrichtungen (§ 35 IfSG / § 36 IfSG) und Gemeinschaftseinrichtungen (§ 33 IfSG) unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen. In diesem Zusammenhang führt das Gesundheitsamt routinemäßige sowie anlassbezogene Kontrollen und Begehungen der jeweiligen Einrichtungen durch, um die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionserregern zu verhindern.

Das Gesundheitsamt ist im Sinne des IfSG nicht nur eine Behörde, die in bestimmten Fällen Maßnahmen anordnet, sondern auch ein beratender Partner. Zu einer guten Zusammenarbeit gehört die gegenseitige Information über das Infektionsgeschehen und über Maßnahmen des Infektionsschutzes.

Infektionshygienische Überwachung in Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder- und Jugendliche betreut werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Kinderkrippen, Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Schulen
  • sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Heime, Kinder- und Jugendwohngruppen
  • Ferienlager

Sonstige Gemeinschaftseinrichtungen:

  • Alten- und Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen zur Pflege
  • Ambulante Pflegedienste
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Wohnheime
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge
  • Justizvollzugsanstalten
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Spielplätze
  • Trinkbrunnen

 

Infektionshygienische Überwachung in gewerblichen Einrichtungen
Folgende gewerbliche Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt überwacht:

  • Tattoo-Studios
  • Piercing-Studios
  • Fußpflegepraxen (kosmetische Fußpflege und Podologien)
  • Kosmetik- und Schönheitssalons
  • Friseure und Barbershops
  • Fitnessstudios
  • Solarien
  • Massagestudios
  • Prostitutionsbetriebe
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens

 

Infektionshygienische Überwachung in medizinischen Einrichtungen
Medizinische Einrichtungen sind:

  • Krankenhäuser, Tageskliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Entbindungseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutische Praxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe: Ergotherapie, Logotherapie, Physiotherapie, Podologie, Hebammen- und Heilpraktikerwesen
  • Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes

 

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Hygiene erhalten Sie über die Dokumente unter "Ansprechpartner & mehr" (rechts oben auf dieser Seite) und auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.