Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene in folgenden Einrichtungen:
1. Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.
2. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge, Justizvollzugsanstalten, Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.
Auch andere Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeit der Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, werden überwacht.
Werden Einwirkungen oder Belastungen bekannt, die gesundheitsschädigende Beeinträchtigungen hervorrufen können, ist die Ursache zu ermitteln. Das Gesundheitsamt berät und beurteilt die Sachverhalte im Hinblick auf die Gesundheit des Menschen und ordnet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Gefahrenabwehr an.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (siehe unter "Ansprechpartner & mehr" Interessante Links rechts oben auf dieser Seite).