Eingliederungshilfe
Von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffene bzw. bedrohte Menschen können in ihren Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sein.
Für diese Menschen gibt es die Eingliederungshilfe. Sie soll es ihnen möglich machen, ihr Leben frei und nach eigenen Wünschen selbstbestimmt zu gestalten und damit die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen.
Um diese Form der Selbstbestimmung zu entwickeln bzw. zu verbessern, wurde im Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz (auch Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen genannt) verabschiedet.
Hier wird eine Behinderung nicht als Defizit einer Person definiert, sondern als eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit verschiedenen Kontextfaktoren sowie den Wünschen und Interessen des Betroffenen.
Ziel ist also gemeinsam eine personenzentrierte, individuell zugeschnittene Hilfe zu gestalten.
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe
Ambulante Hilfen
• Frühförderung
• Schulbegleitung
• Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf; einschließlich des Besuchs einer Hochschule
• Ambulante Einzelfallhilfe
• Mobilitätshilfen
• Hilfsmittel
• Wohnungshilfen (bei behindertengerechten Umbauten der Wohnung nach Ausschöpfung der Leistungen der Krankenkasse)
• PKW-Beihilfen
Hilfen über Tag
• Integrationsplatz in Regelkrippe und -kindergarten
• Sprachheilkindergarten
• Heilpädagogischer Kindergarten
• Beschulung in Tagesbildungsstätte
• Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
• Psychiatrische Tagesstätte
Hilfen über Tag und Nacht
• Stationäres Wohnen
• Internatsunterbringung von Schüler/innen