Heute entscheidet das EU-Parlament, ob der Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt wird. Damit dürfte die Herabsetzung des Status‘ von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in greifbare Nähe rücken. „Das entspricht einer Forderung, die ich seit Langem erhebe. Auch der Uelzener Kreistag hat dieses in zwei Resolutionen, erstmals 2017, gefordert“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.
Und Blume weiter: „Mit der Herabsetzung des Schutzstatus‘ wird nun auf EU-Ebene der Weg für eine geordnete Regulierung geebnet. Der Wolf ist in weiten Teilen Deutschlands in seinem Bestand nicht gefährdet, im Gegenteil. Das gilt für Niedersachsen – und die Lüneburger Heide erst recht. Das ist ein Erfolg des Artenschutzes. Aber es muss auch auf Menschen und Weidetierhaltung Rücksicht genommen werden. Jetzt ist es an Bund und Niedersachsen, die kommenden EU-rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen: Das deutsche Recht ist so anzupassen, dass eine geordnete Regulierung der hohen, teils zu hohen Wolfsbestände, möglich wird. Carsten Schneider als neuer Bundesumweltminister muss dafür die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zügig anpacken. Und auch das Land sollte sich jetzt auf den Weg machen. Umweltminister Christian Meyer zeigt sich insoweit seit Längerem offen, wofür ich sehr dankbar bin. Entscheidend wird dabei sein, dass die neuen Möglichkeiten von Bund und Land auch wirklich genutzt werden. Dabei muss ein neues Verfahren zur Regulierung zu hoher Wolfsbestände schlank sein. Neues Recht darf nicht unter zu viel Bürokratie leiden, wie zuletzt die sogenannte Schnellabschussregelung. Es muss vielmehr durch handhabbare Verfahren praktisch anwendbar sein. Wichtig ist, dass dabei das ständige Erstellen von aufwändigen und teuren Bestandsgutachten ausdrücklich nicht zur Voraussetzung eines Bestandsmanagements gemacht wird.“
Abschließend macht Blume deutlich: „Die Landkreise müssen dabei eine wichtige Rolle spielen. Die niedersächsischen Landkreise sind zuständig für alle Aspekte, die es zu beachten gilt: Sie zeichnen für Jagd- und Waffenwesen ebenso verantwortlich wie für Natur-, Arten- und Tierschutz. So sind durch die Landkreise jährlich festzusetzende Abschusspläne auch bei anderen Wildarten ein bewährtes Verfahren. Vor Ort wissen wir am besten, was notwendig ist.“