ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das ca. 170 ha große FFH-Gebiet liegt in der Gemeinde „Südheide“ (Landkreis Celle) sowie

zu geringen Anteilen in der Gemeinde Suderburg (Landkreis Uelzen) ca. zwei Kilometer östlich der Ortschaft Unterlüß. Die Zuständigkeit für den Erlass der Schutzgebietsverordnung wurde auf Antrag der Landkreise Celle und Uelzen mit Schreiben vom 4.5.2015 durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf den Landkreis Celle übertragen.

Das Gebiet befindet sich zu 100 % in öffentlicher Hand, die Forstflächen werden von den Niedersächsischen Landesforsten bewirtschaftet. Es ist zugleich Teil des Vogelschutzgebietes V 34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“. Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung wurde mit den wesentlichen Akteuren wie den Niedersächsischen Landesforsten, dem Landkreis Uelzen, den betroffenen Gemeinden sowie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erörtert.

 

Der Entwurf der Verordnung (Anlage 1) sowie die Anlagen (Anlage 2 – 4) wurden in der Gemeinde Südheide, der Samtgemeinde Suderburg im Landkreis Uelzen und beim Landkreis Celle gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG öffentlich ausgelegt. In der Gemeinde Südheide wurde in der Zeit vom 07.07.2017 bis zum 07.08.2017 und in der Samtgemeinde Suderburg vom 11.07.2017 bis zum 11.08.2017 ausgelegt. Das Vorbringen von Bedenken und Anregungen beim Landkreis Celle war im gesamten Zeitraum (07.07.2017 – 11.08.2017) möglich. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung sind keine Einwendungen, Bedenken oder Hinweise eingegangen.

Gleichzeitig wurden die betroffene Gemeinde, Samtgemeinde, der Landkreis Uelzen und sonstigen Behörden gem. § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG und weitere Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme aufgefordert. Bei diesem Beteiligungsverfahren sind 28 externe Rückmeldungen eingegangen, einschließlich solcher ohne Bedenken. Die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen sind in der anliegenden Tabelle (Anlage 5) zusammengestellt. Zu jedem Einwand hat der Landkreis Celle eine Stellungnahme beigefügt sowie ein Entscheidungsvorschlag im Sinne der (Nicht-) Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung der Einwendung zu einer Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung oder der Verordnungskarten geführt hat, sind diese in der Stellungnahme erkennbar.

 

Da die Verordnung auch den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Uelzen betrifft, ist das Einvernehmen herzustellen. Über die Erteilung des Einvernehmens entscheidet der Kreistag gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, das Einvernehmen für die geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes „Lünsholz“ durch den Landkreis Celle zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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