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Landkreis und NLWKN erfassen Arten und Biotope: Geländebegehungen erforderlich (01.03.2017)

Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Landkreis Uelzen beziehungsweise im Auftrag des Landkreises kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die unter anderem zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der Europäischen Union (EU) aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beauftragten Planungsbüros sind zu diesem Zweck mit Sondergenehmigungen ausgestattet, die sie zum Betreten von Grundstücken und Naturschutzgebieten sowie zum Befahren von Straßen im Auftrag des Landkreises berechtigen.

Um den Zustand von Natur und Landschaft so genau wie möglich zu erfassen, müssen teil-weise auch Privatgrundstücke betreten werden. Die Kartierer nehmen dabei Rücksicht auf die Belange der Eigentümer. So betreten sie beispielsweise keine bestellten Ackerflächen. Eine vorherige Anmeldung ist aufgrund der Größe des Kartierungsgebietes nicht möglich.

Folgende Kartierungen werden in 2017 im Auftrag des Landkreises Uelzen durchgeführt:

- Aktualisierung der Basiserfassung aus den Jahren 2002/2003 im FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen im Bereich des Brambosteler Moores, des Kiehnmoores, des Ellerndorfer Moores, der Ellerndorfer Heide sowie an der oberen Gerdau und im Ilmenautal
- Libellenkartierung entlang der Gewässer im gesamten FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen
- Aktualisierung der Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG) von 1994 bis 1997 im gesamten Kreisgebiet
- Aktualisierung der Amphibienkartierungen aus 2006 in den drei FFH-Gebieten Rot-bauchunken-Vorkommen bei Strothe/Almstorf, Kammmolch-Biotop Oetzendorf, Kammmolch-Biotop Langenbrügge

Der Landkreis Uelzen weist darauf hin, dass auch im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Küsten- und Naturschutz (NLWKN) weitere Flächen kartiert werden. Informationen finden Interessierte auf der Internetseite www.nlwkn.niedersachsen.de unter dem Menüpunkt  Aktuelles – Grundstücksbetretung Naturschutz. Die genauen Untersuchungsflä-chen für Arten und Biotope in 2017 können Interessierte auf der interaktiven „Niedersächsischen Umweltkarte“ und über den Feldblockfinder (www.feldblockfinder-niedersachsen.de) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abrufen.

Weitere Auskunft sind erhältlich unter:

Landkreis Uelzen
Umweltamt
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen

Tel: 0581/82 - 0
Fax: 0581/82 - 445
info@landkreis-uelzen.de

Die genauen Untersuchungsflächen für Arten und Biotope in 2017 können Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de mit dem Pfad > Bauen, Umwelt, Tier und Lebensmittel > Natur und Wald > Geländebegehung für Kartierung abrufen.