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Einsatz von Bremsenfallen in Schutzgebieten verboten (15.04.2024)

Seit einiger Zeit werden zunehmend sogenannte „Bremsenfallen“ zum Schutz von Weidetieren eingesetzt. Aktuelle Studien zeigen, dass diese Bremsenfallen jedoch nicht effektiv sind und eine Gefahr für den Insekten- und Artenschutz darstellen. Der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Bremsenfallen innerhalb von Naturschutzgebieten, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten oder von gesetzlich geschützten Biotopen nicht aufgestellt werden dürfen. 

Das Ziel von Bremsenfallen ist es, Pferdebremsen auf Weiden zu fangen, deren Weibchen vor allem an Pferden Blut saugen. Die Falle besteht aus einem großen schwarzen Gummiball, der unter einer trichterförmig umspannten Plane hängt. Durch die abstrahlende Wärme des Balles werden die blutsaugenden Insekten angelockt und in einem Netz gefangen. Dabei sind allerdings nicht nur Pferdebremsen, sondern auch zahlreiche geschützte Insektenarten unter den gefangenen Insekten zu finden. Das Niedersächsische Umweltministerium hat hierzu per Erlass über eine neue Studie informiert, wonach die Bremsenfalle keine selektive Fangmethode darstellt. Zusätzlich ist nicht auszuschließen, dass sich dies auch auf seltene insektenfressende Vogelarten auswirken kann und diese gefährdet. 

Bremsenfallen verstoßen gegen das Fang- und Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem ist es nach dem Bundesartenschutzgesetz verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen. Auch widerspricht ein Einsatz dem Ziel des „Niedersächsischen Weges“ den Artenschwund zu stoppen. 

Außerhalb der Schutzgebiete sollte ebenfalls auf einen Einsatz von Bremsenfallen möglichst verzichtet werden. In jedem Fall ist dieser auf den Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September zu beschränken.