Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Störung bzw. Ausfall einer Straßenbeleuchtung können Sie uns auch online über das Portal "Sag's uns einfach" mitteilen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012