Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind
- die Haushaltsgröße
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.