Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder
- Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer,
- vereidigte Buchprüferinnen/vereidigte Buchprüfer,
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- Buchprüfungsgesellschaften
gemäß § 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) erfasst.
Das Berufsregister ist öffentlich; jedermann hat ein Einsichtsrecht. Mit dem Bundesaufsichtsreformgesetz (BARefG) ist das Berufsregister der Öffentlichkeit auch elektronisch zugänglich gemacht worden. Das WP/vBP Verzeichnis hat zwei Abteilungen. Eine enthält die Daten des öffentlichen Berufsregisters und davon getrennt freiwillige Kommunikationsdaten. Die andere Abteilung ermöglicht die Suche nach Berufsangehörigen mit Spezialkenntnissen.
§ 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)Bundesaufsichtsreformgesetz (BARefG)WP/vBP Verzeichnis