Bestehende Wattführergenehmigung erweitern

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Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.

Die Genehmigung bezieht sich auf festgelegte Wattgebiete bzw. Wattstrecken. Wenn Sie auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

Die Erweiterung Ihrer Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt. Das Prüfungsgespräch ist auf die Ortskenntnisse in Bezug auf die zusätzlichen Gebiete und Strecken beschränkt.

Teaser

Wenn Sie als zugelassene Wattführerin oder zugelassener Wattführer auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der zusätzlichen Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten, und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Erweiterung der Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 150,00 - 225,00 Euro
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zusätzlich genehmigten Gebie-te/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teil-nahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 100/150 EUR enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Die Erweiterung um zusätzliche Gebiete oder Strecken ist keine neue Genehmigung mit eigener Geltungsdauer, sondern erfolgt im Rahmen der bestehenden Genehmigung.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

Gegen Erweiterungen oder die Versagung einer Erweiterung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Wichtige Informationen zum Thema

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