Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat um sich für dieses Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich beispielhaft zusammen aus:
- Verwaltungskostenbeitrag
- Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
- Beitrag für die Studierendenvertretung
- Beitrag zum Studentenwerk (Mensa)
- Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, FahrradVerleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)
Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren und Entgelte, wie z.B.
- Langzeitstudiengebühren
- studiengangsspezifische Gebühren
- Studiengebühren (für Senioren)
Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird auf den Webseiten der Hochschulen bekannt gemacht. Über den individuell zu zahlenden Betrag wird im Studierendenportal informiert.
Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.
Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.
Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den Webseiten der Hochschulen bzw. der Asten und Studentenwerke zu finden.