Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung steuerlicher Beauftragter stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, wie zum Beispiel für verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager. Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise die Steueranmeldung abgeben oder als Ansprechpersonen für das Hauptzollamt dienen.
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise Ihrem Unternehmen angehören und der Bestellung zustimmen.
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.