Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.
Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel
- Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
- Menge,
- Gewicht oder
- Volumen einer Ware,
- überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
- beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.
Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.
Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.