Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen. Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) melden.
Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.
Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.
Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
kostenlos
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)