Das Elterngeld Plus orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld Plus als Einkommen angerechnet.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.