Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 12. September 2021
Änderung der Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften
Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlverfassungsgesetzes ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2021, ausgegeben am 18.06.2021, S. 368 verkündet worden. Das Gesetz regelt im Wesentlichen eine Absenkung der nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz erforderlichen Anzahl der Unterstützungsunterschriften.
Demnach muss jeder Wahlvorschlag für die
- Kreiswahl von mind. 12 Wahlberechtigten des Wahlbereichs,
- Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) von mind. 12 Wahlberechtigten des Wahlbereichs,
- Ortsratswahlen in den Ortschaften der Hansestadt Uelzen
- Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre von mind. 4
- Masendorf/Molzen/Riestedt von mind. 4
- Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg von mind. 8
- Holdenstedt/Kl. Süstedt von mind. 8
- Hansen/Veerßen von mind. 8
- Kirchweyhe/Westerweyhe von mind. 8
Wahlberechtigten des Wahlbereichs,
- Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Hansestadt Uelzen von mind. 76 Wahlberechtigten des Wahlbereichs,
- Samtgemeindewahl (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) von mind. 12 Wahlberechtigten des Wahlbereichs und
- Gemeindewahl (Stadt Bad Bevensen) von mind. 8 Wahlberechtigten des Wahlbereichs
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, diese können bei der jeweiligen Gemeinde-/Kreiswahlleitung angefordert werden.
Uelzen, den 15.07.2021
Der Kreiswahlleiter - Dr. Blume
Der Gemeindewahlleiter Hansestadt Uelzen - Dr. Ebeling
Die Samtgemeindewahlleiterin Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf - Maus