Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Abschussregelung

Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.

Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2022/23 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind an die von der Jägerschaft des Landkreises beauftragten Personen abzuliefern.

Nach Erstellung der Jagdstatistik sind die Trophäen zu der am 16. und 17. März 2023 im Kurhaus Bad Bevensen stattfindende Kreishegeschau anzuliefern.

Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2023 abzuschließen und bis zum 15.02.2023 beim zuständigen Hegeringleiter einzureichen.

Uelzen, den 30.01.2023                          Landkreis Uelzen

                                                                   Der Landrat

                                                                  In Vertretung

                                                                     - Linke -