Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

Aufgrund des § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, auf Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 22.02.2023, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid hinsichtlich der Schall- und Schattenlimmissionen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sowie nicht entgegenstehender öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Ausklammerung aller übrigen Belange des § 35 Abs. 1 u. Abs. 3 S.1 BauGB für drei raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Hohenzethen erteilt.

Anlagenstandorte sind die Flurstücke 6/1 der Flur 5 der Gemarkung Hohenzethen sowie 7/4 der Flur 3 der Gemarkung Bankewitz in der Gemeinde Stoetze (Samtgemeinde Rosche).

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Vorbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

Baumaßnahme:        

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG hinsichtlich der Schall- und Schattenimmissionen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sowie nicht entgegenstehender öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Ausklammerung aller übrigen Belange des § 35 Abs. 1 u. Abs. 3 S.1 BauGB für drei raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Hohenzethen

 

Sehr geehrter Herr Lütkemeyer, sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen geplante o.a. Vorhaben entspricht hinsichtlich der im Antrag gestellten bzw. in der Eingangsbestätigung vom 19.09.2022 aufgeführten Fragestellung dem öffentlichen Baurecht.

Dieser Vorbescheid gilt ausschließlich für die von Ihnen angefragte geprüfte Anlagenkonfiguration:

 

WEA

Flur

Flurstück(e)

Gemarkung

Rotor-durchmesser

Höhe ü. Grund

Koordinaten

(UTM ETRS89 Zone 32)

HZT01

5

6/1

Hohenzethen

162 m

250

5878587 N

623192 E

HZT02

3

7/4

Bankewitz

162 m

250,00m

5878299 N

622864 E

HZT03

3

7/4

Bankewitz

162 m

250,00m

5878048 N

623119 E

 

Dieser Bescheid ergeht unbeschadet der Rechte Dritter. Bestandteile dieses Vorbescheides sind die folgenden bzw. als Anlage beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise.

Als Antragsteller haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierüber ergeht ein gesonderter Bescheid.

 

Der Vorbescheid vom 22.02.2023 enthält Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Im Übrigen werden sich weitere Anforderungen aus einem ggf. nachfolgenden Genehmigungsverfahren ergeben.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann der vollständige Vorbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen eingesehen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Vorbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 16.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023 beim

 

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen

Montag, Dienstag und Donnerstag                           08.00–16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag                                                 08.00–12.00 Uhr

nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich.

Der Vorbescheid und seine Begründung können weiterhin bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Drit­ten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uel­zen, erhoben werden.

 

Uelzen, 04.05.2023

Landkreis Uelzen

Der Landrat

 

Den entsprechenden zugehörigen Immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid finden Sie hier.