Bekanntmachungen

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen (RROP) 2019 zur Neufassung des sachlichen Teilabschnitts Windenergienutzung und Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm - Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Der Landkreis Uelzen unterrichtet hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über seine allgemeinen Planungsabsichten für die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2019 Landkreis Uelzen.

 

Diese Unterrichtung erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG).

 

I. Anlass und Grundlagen

Der Landkreis Uelzen ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt gemäß Beschluss des Kreistages vom 25.04.2023, sein RROP zu ändern.

 

Die Änderung des RROP erfolgt nach § 13 ROG und § 5 NROG.

 

Zurzeit gilt das RROP 2019, bekanntgemacht am 15.04.2019.

 

Der Teilabschnitt Windenergienutzung des RROP 2019 des Landkreises Uelzen ist mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 08.02.2022 für unwirksam erklärt worden. Deshalb beabsichtigt der Landkreis Uelzen, diesen Teilabschnitt zu ändern. Zudem ist eine Anpassung an die am 17.09.2022 in Kraft getretene Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) erforderlich.

 

II. Geplante Inhalte und Aufbau

Die beschreibende und die zeichnerische Darstellung (Maßstab 1:50.000) des RROP sollen in Teilen geändert werden. Für die Änderungsinhalte werden eine Begründung und ein Umweltbericht erarbeitet.

 

Hierzu werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Windenergienutzung formuliert und die Vorranggebiete Windenergienutzung in der zeichnerischen Darstellung festgelegt.

 

Zudem erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Version des LROP, u.a. werden gemäß Abschnitt 3.2.1 Ziffer 04 LROP die Vorranggebiete Wald in das RROP übernommen und räumlich näher festgelegt.

 

III. Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Zur Änderung des RROP gehören unter anderem folgende Schritte:

  1. Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
  2. Erarbeitung eines Entwurfes
  3. Beteiligungsverfahren für öffentliche Stellen und die Öffentlichkeit
  4. Abwägung und Satzungsbeschluss
  5. Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
  6. Abschließende Bekanntmachung und Inkrafttreten

 

Eine Umweltprüfung nach § 8 ROG wird innerhalb des Verfahrens zur Änderung des RROP durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen des RROP auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

ermittelt und in einem Umweltbericht frühzeitig beschrieben und bewertet.

 

Gemäß § 7 Abs. 6 ROG wird auch die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) überprüft.

 

Nach Erstellung des Entwurfes der RROP-Änderung wird das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 3 NROG durchgeführt.

 

IV. Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten

Mit dieser Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG über die geplante 1. Änderung des RROP 2019 des Landkreises Uelzen informiert.

 

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden hiermit aufgefordert, Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs relevant sein können. Gleiches gilt für weitere den öffentlichen Stellen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

 

Diese sind bis zum

 

07.07.2023

 

an den Landkreis Uelzen, vorzugsweise elektronisch (per E-Mail an rrop@landkreis-uelzen.de) zu richten. Es ist ebenso möglich, diese postalisch an folgende Adresse zu senden: Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen.

 

Uelzen, den 25.04.2023

 

LANDKREIS UELZEN

 

gez. Dr. Blume

(Der Landrat)