Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Anlagenstandorte sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Flurstücke im Außenbereich der Gemarkung Hansen auf dem Gebiet der Hansestadt Uelzen.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799) erteile ich der EE Süstedt ApS & Co. KG, Dieselstr. 4, 25813 Husum, auf den Antrag vom 28.12.2020, eingegangen am 04.01.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N-131 mit Nabenhöhen von 99 m bei einem Rotordurchmesser von jeweils 131 m (Nennleistung 3.600 kW) als Windpark Mehlenkamp bei Rückbau der beiden vorhandenen WEA vom Typ Vestas V80 (Repowering) mit folgenden Standortkoordinaten der beiden Neuanlagen:

WEA

Flur

Flurstück(e)

Gemarkung

Höhe ü. NN

Höhe ü. Grund

Koordinaten

(WGS 84)

01

4

116/24

Hansen

226,50m

164,50m

52°56’39,0480‘‘N 10°28’37,0488‘‘E 

02

4

14/3

Hansen

229,50m

164,50m

52°56’25,0476‘‘N 10°28’41,2860‘‘E 

 

Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen zugrunde. Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.

Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG war die Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.

Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 30.06.2022 im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2022, Nr. 12“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ öffentlich bekannt gemacht. Bis einschließlich 15.08.2022 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben eingelegt werden. Innerhalb der Einwendungsfrist sind bei der Genehmigungsbehörde keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Vor diesem Hintergrund wurde der  Verzicht auf die Durchführung eines Erörterungstermins gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 der 9. BImSchV im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2022 Nr. 16“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ am 31.08.2022 öffentlich bekannt gemacht. 

Der Genehmigungsbescheid vom 23.03.2023 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen eingesehen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 19.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 beim

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen

Montag, Dienstag und Donnerstag                           08.00–16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag                                                 08.00–12.00 Uhr

nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen, Email: m.widling@landkreis-uelzen.de , angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Drit­ten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uel­zen, erhoben werden.

 

Uelzen, 23.05.2023

Landkreis Uelzen

Der Landrat

 

Den entsprechenden zugehörigen Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid finden Sie hier.