Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Abschussregelung

Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.

Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2023/24 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind von den Hegering- bzw. Hochwildringmitgliedern auf den jeweiligen Versammlungen zur Bewertung abzuliefern. Nach Erstellung der Jagdstatistik sind von den Hege- und Hochwildringleitern ausgewählte Trophäen zu der am 14. und 15. März 2024 im Kurhaus Bad Bevensen stattfindende Kreishegeschau anzuliefern.

Nichtmitglieder von Hege- und Hochwildringen müssen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes am 13.03.2024 zur Kreishegeschau in Bad Bevensen anliefern.

Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2024 abzuschließen und bis zum 15.02.2024 beim zuständigen Hegeringleiter einzureichen. Nichtmitglieder von Hege- und Hochwildringen müssen die Abschusslisten bei der zuständigen Jagdbehörde vorlegen.

Uelzen, den 27.12.2023                          Landkreis Uelzen
                                                                   Der Landrat
                                                                  - Dr. Blume -