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Tempo 30: Landkreis Uelzen setzt Neuregelung der Straßenverkehrsordnung um (18.01.2017)

Mitte Dezember 2016 sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten,  die sich auf Tempo-30-Regelungen auf innerörtlichen Straßen und Vorfahrtstraßen bezieht. Durch die Neuregelungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen nun die Möglichkeit, im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Kilometern pro Stunde anzuordnen – und zwar auch dann, wenn es sich um Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) handelt, und ohne dass jeweils eine besondere Gefahrenlage vorliegen muss.

Der Landkreis Uelzen hat diesbezüglich gestern die ersten Ortstermine in Bad Bodenteich, Wrestedt und Bienenbüttel durchgeführt. Nach Anhörung der Polizei und der jeweiligen Straßenbaulastträger hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Uelzen entschieden, Tempo 30 im Bereich der Grundschulen Bad Bodenteich, der Grundschule Wrestedt, der Grundschule Bienenbüttel und im Bereich des Kindergarten Bienenbüttel anzuordnen.

Die Anordnung von Tempo 30 bezieht sich jeweils auf den absoluten Nahbereich der jeweiligen Einrichtung und wird auf die Dauer der jeweiligen Öffnungszeiten begrenzt.