Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist neben den Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung auch zuständig für die Aufgabengebiete Verbraucherschutz, Tierkörperbeseitigung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Arzneimittelrecht (Tiere) sowie Gefahrenabwehr (Tiere).
 
Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen bei folgenden Themen:
  • Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
  • Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
  • Registrierung von Tierbeständen 
  • Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
  • Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen
  • Tierschutz
  • Tierische Nebenprodukte
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierarzneimittel
  • Fleischhygiene (Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Trichinenschau)
  • Überwachung anzeige- und genehmigungspflichtiger Tätigkeiten
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.
 
Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über
  • Schutz der menschlichen Gesundheit
  • Schutz vor Täuschung
  • Hygiene
  • Kennzeichnung
  • Werbung
  • Zusatzstoffe
  • Rückstände und Umweltkontaminanten
  • Schadstoffe
  • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
  • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
  • neuartige Lebensmittel
auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.
 
Für die erforderlichen Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.
 
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.
 
Die zuständigen Mitarbeitenden überprüfen Betriebe regelmäßig und auch anlassbezogen (z. B. bei Konsumentenbeschwerden) auf:
  • Bau- und Einrichtungssubstanz
  • Arbeitsabläufe
  • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
  • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
  • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke- und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.
 
Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.