Ehrenamtskarte

Sie leisten bereits seit langem eine ehrenamtliche Tätigkeit und möchten als Anerkennung dafür die Ehrenamtskarte erhalten?

Das ist möglich, aber wir möchten Sie vorab über die Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte informieren. Denn Sie sollten wissen, dass nicht jeder ehrenamtlich Tätige eine Ehrenamtskarte erhalten kann. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel

  • üben Sie Ihre freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung aus;
  • leisten Sie diese Arbeit für mindestens fünf Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr;
  • sind Sie schon seit mindestens drei Jahren aktiv dabei und möchten die ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen;
  • leisten Sie das Ehrenamt nicht im privaten Rahmen, sondern für einen Verein, eine kirchliche Einrichtung oder eine wohltätige Organisation.

Wenn die genannten Kriterien alle auf Sie zutreffen, können auch Sie die Ehrenamtskarte erhalten.

Wichtig: Um auch in Zeiten von Corona in den Genuss der "Ehrenamtskarte" kommen zu können, hat das Land Niedersachsen die Bedingungen angepasst. Da zahlreiche ehrenamtlich begleitete Angebote aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgefahren werden mussten, hätte die Karte ohne diese Anpassung derzeit vielen engagierten Menschen nicht verliehen werden können.
Um die Ehrenamtskarte im Jahr 2022 erhalten oder verlängern zu können, müssen ehrenamtlich Tätige in dem Antrags- bzw. Verlängerungsformular die erforderliche Mindest-Stundenzahl angeben. Die betreffende Organisation oder der betreffende Verein kann dann gegebenenfalls den Hinweis geben, dass das entsprechende Engagement coronabedingt nicht in vollem Umfang ausgeführt werden konnte. Dies geschieht durch eine zusätzliche handschriftliche Anmerkung und eine Unterschrift auf dem ausgedruckten Antragsformular.

Die Beantragung geht folgendermaßen:

Das jeweilige Antragsformular kann ausschließlich über die Internetseite "FreiwilligenServer Ehrenamtskarte" aufgerufen, ausgefüllt und anschließend als pdf-Dokument angefordert beziehungsweise ausgeruckt werden. Dieser Ausdruck muss dann von der betreffenden Organisation oder dem betreffenden Verein, für den der/die Antragsteller(in) tätig ist, auf Seite 2 bestätigt werden. Abschließend muss der Antrag dann bis zum 31. Mai 2022 dem Landkreis Uelzen übersandt werden - entweder per Mail an die E-Mail-Adresse s.piehl@landkreis-uelzen.de oder per Post an folgende Adresse:

Landkreis Uelzen
Ehrenamtskarte
Frau Piehl
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen

Denken Sie bitte daran, konkret zu prüfen, ob die oben genannten Kriterien tatsächlich erfüllt sind, denn wir als Landkreis können Ihre Angaben nicht kontrollieren.

Die Ausgabe der Ehrenamtskarte nimmt der Landkreis in diesem Jahr am 16. Juni im Rahmen einer kleinen Feierstunde vor, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt. Zu der Feierstunde erfolgt eine gesonderte Einladung.

Neuerung für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card: Diese erhalten die Ehrenamtskarte ab sofort zu vereinfachten Bedingungen. Konkret bedeutet dies, dass die Zugangsvoraussetzung der Mindestdauer des Engagements von derzeitig drei auf ein Jahr herabgesetzt wird. In dem Antragsformular kann dazu unter Punkt 2. "Einsatzfelder" das Feld "Ich bin Inhaber/in einer Juleica und unter 21 Jahre alt" angekreuzt werden.

So sieht sie aus!
Was Sie noch wissen sollten!

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweises. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer muss/kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden, sie wird nicht automatisch verlängert. Es wird gebeten, dass die Ehrenamtskarte zurückgegeben wird, wenn das Ehrenamt nicht mehr ausgeübt wird.


Ehrenamtskarte – Kooperationspartner

Sie möchten ehrenamtlich Tätige mit Ihrem Unternehmen bzw. mit Ihrem Verein oder Ihrer Einrichtung unterstützen?

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass langjähriges bürgerschaftliches Engagement einzelner Menschen besonders gewürdigt werden sollte, dann möchten wir Sie gerne als Kooperationspartner bzw. Kooperationspartnerin gewinnen.

Das funktioniert so: Die mit der Ehrenamtskarte ausgezeichneten Personen erhalten in Ihrem Hause/in Ihrem Verein, wenn Sie sich mit der Ehrenamtskarte ausweisen, eine besondere Vergünstigung. Das kann zum Beispiel

  • die Tasse Kaffee in Ihrem Restaurant,
  • die Ermäßigung beim Eintritt in Ihrer Einrichtung,
  • eine Rose in Ihrem Blumengeschäft oder
  • ein Accessoire in Ihrem Modegeschäft

sein. Was immer Ihnen einfällt. Ihre Kreativität ist gefragt!

Ihr Angebot als Kooperationspartner stellt einen Einsatz für das Gemeinwohl und Ihre persönliche Anerkennung für das Ehrenamt dar. Denken Sie daran, davon profitieren nicht nur die Besitzerinnen und Besitzer der Karte, sondern davon profitieren auch Sie mit Ihrem Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung. Ihr Angebot gilt niedersachsenweit, Sie werben damit auch weit über unsere Landkreisgrenzen hinaus.

Wenn es Sie interessiert, wer schon jetzt mitmacht und Kooperationspartner im Landkreis Uelzen bzw. in ganz Niedersachsen geworden ist, dann schauen Sie bitte in die Auflistung. Aus anderen Regionen ist bekannt, dass die Aktion gut angenommen wurde.