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Fortbildung des Gesundheitsamtes stößt auf großes Interesse (08.10.2012)

Immer wieder müssen Bewohner in Alten- und Pflegeheimen durch Bettgitter, Gurte oder Steckbretter in Stühlen in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden, um sie vor Stürzen oder anderen Gefahren zu schützen. Die Anzahl solcher Maßnahmen hat in den vergangenen Jahren auch im Landkreis Uelzen erheblich zugenommen. Besonders betroffen sind in diesem Zusammenhang Menschen mit Demenzerkrankungen.

Zu diesem wichtigen Thema hatte deshalb das gemeinsame Gesundheitsamt der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg kürzlich die Heimleiter und Pflegedienstleitungen der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Uelzen zu einer Fortbildung eingeladen. Als Referenten hatten sich Richter Thomsen vom Amtsgericht Uelzen und Eberhard Stock vom Betreuungsverein Uelzen zur Verfügung gestellt.

Mehr als 40 Zuhörer aus 25 Pflegeheimen hatten sich im Vortragssaal des Landkreises an der Veerßer Straße versammelt. Damit waren über 80 Prozent der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Uelzen vertreten. Darüber hinaus kamen weitere Zuhörer vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen und vom Amtsgericht Uelzen.

„Die große Anzahl der Teilnehmer zeigt die Bedeutung und Aktualität des Themas“, begrüßte Uwe Liestmann, Erster Kreisrat und Geschäftsführer des Gesundheitsamtes, die Anwesenden.

Im Anschluss referierte Richter Thomsen über die rechtlichen Hintergründe von Fixierungen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie sie im Gesetz genannt werden. Ist ein Bewohner einsichtig, so kann er selbst in die Maßnahme einwilligen. Anderenfalls muss jedoch ein aufwendiges Verfahren zur Genehmigung eines Freiheitsentzugs in Gang gesetzt werden. Wird der Betroffene gegen seinen Willen regelmäßig oder länger als zwei Tage am Verlassen seines Aufenthaltsortes gehindert, so darf dies nur mit Genehmigung des Amtsgerichts geschehen. Hierfür müssen die Betreuer oder die Bevollmächtigten der Bewohner einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Dazu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das die Notwendigkeit der Maßnahme begründet (z.B. Sturzgefährdung). Dann entscheidet das Amtsgericht, ob die Maßnahme zulässig ist.

Um die Freiheitsrechte der betroffenen Menschen zu wahren und ihn ein würdevolles Leben zu ermöglichen, ist eine Fixierung immer das letzte Mittel. Auch wenn freiheitsentziehende Maßnahmen in der Regel zum Schutz der betroffenen Menschen gedacht sind, haben sie doch oft unerwünschte Nebenwirkungen wie zunehmende Immobilität, Gelenkversteifungen, Dekubitusgeschwüre oder Depressionen. Auch Todesfälle haben sich schon ereignet, weil sich fixierte Menschen mit den Fixierungsgurten strangulieren können. Eine Fixierung darf deshalb nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen sie tatsächlich unumgänglich ist.

Richter Thomsen zeigte aber auch die Alternativen zu einer Fixierung auf: „Zum Beispiel Niederflurbetten, die so tief heruntergefahren werden können, dass man sich bei einem Sturz aus ihnen heraus nicht verletzen kann.“ Weitere Alternativen sind: Geteilte Bettgitter, die ein Herausfallen verhindern, ein Aufstehen aber nicht unmöglich machen oder einfach Matratzen, die vor das Bett gelegt werden, um einen Sturz aufzufangen. Es gibt auch spezielle Sensormatten, die bei Kontakt ein Signal geben. So können freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden, ohne dass auf den Schutz des betroffenen Menschen verzichtet wird.

Eberhard Stock vom Betreuungsverein Uelzen stellte im zweiten Teil der Fortbildung die Vorgehensweise bei sturzgefährdeten Menschen an praktischen Beispielen dar. In einer angeregten Diskussion wurden die Inhalte der Veranstaltung noch einmal vertieft. Die Fortbildung des Gesundheitsamtes erreichte eine große Anzahl an Multiplikatoren, die nun ihrerseits ihr Wissen in den Alten- und Pflegeheimen weitergeben sollen. Der Betreuungsverein will dieses wichtige Thema in seine Fortbildung für die ehrenamtlichen Betreuer aufnehmen.