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Großteil des Geflügels darf wieder an die frische Luft (16.05.2006)

Seit dem 10. Mai gilt bundesweit eine neue Verordnung zur Aufstallung von Geflügel als Schutz vor der klassischen Geflügelpest. Diese Verordnung betrifft jeden Geflügelhalter, unabhängig von der Größe des Bestands oder der Haltungsform. Nach wie vor gilt für ganz Niedersachsen eine Pflicht zur Aufstallung. Die Veterinäre der zuständigen Landkreise können jedoch nun unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese sind möglich, wenn das Geflügel

  1. nicht in einem Gebiet gehalten wird, das aufgrund von Vogelgrippe-Verdachtsfällen als Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder Kontrollzone festgelegt ist und
  2. nicht in unmittelbarer Nähe eines Gebietes gehalten wird, in dem sich wild lebende Wat- und Wasservögel sammeln. Hierzu zählen besonders Feuchtbiotope, Seen, Flüsse oder Küstengewässer, an denen Wasservögel rasten oder brüten.
  3. Als drittes Ausschlusskriterium gilt, wenn in einem Gebiet mit einem Radius von 1.000 Metern um die Geflügelhaltung auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20.000 Stück Geflügel gehalten werden. Abweichend hiervon können Ausnahmen genehmigt werden, wenn in einem Gebiet mit einem Radius von 3.000 Metern um die Geflügelhaltung auf den Quadratkilometer berechnet nicht mehr als 6.500 Stück Geflügel gehalten werden. Die Tiere des Antragstellers sind mit einzurechnen.

Weiterhin kann die zuständige Behörde ein Gebiet festlegen, in dem Geflügel auch draußen gehalten werden darf, wenn dort sämtliche Geflügelhaltungen die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen. Hiermit wurde gerade für „geflügelärmere“ Gebiete die Möglichkeit geschaffen, Freilandhaltungen für größere Areale innerhalb zu definierender Grenzen zu ermöglichen.

„Auf Grund dieser neuen Vorgaben können wir die Stallpflicht im Landkreis Uelzen für den größten Teil aller Geflügelhalter aufheben“, so Amtstierarzt Dr. Pfeiffer. „Lediglich in Gebieten um den Jastorfer See, in einem 50 Meter breiten Streifen entlang der Ilmenau zwischen der Straßenbrücke K 56 bei Bruchdorf bis zur Kreisgrenze Lüneburg, sowie in dem Vogelschutzgebiet „Ostheide“ südlich Himbergen und dem Vogelschutzgebiete Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor besteht die Stallpflicht weiterhin.“

Geflügelhalter die ihre Tiere im Freien halten wollen, müssen dies unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und des Standortes beim Veterinäramt des Landkreise Uelzen entweder schriftlich, telefonisch oder per Fax anzeigen (Tel.: 0581 / 82-471 oder Fax: 0581 / 82433). Nähere Einzelheiten sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises enthalten.

Wer sein Geflügel weiterhin in Außenvolieren halten möchte, kann dies nun ohne Genehmigung des Veterinäramtes und ohne tierärztliche Untersuchungen tun. Die Voliere muss mit einer überstehenden und nach oben undurchlässigen Abdeckung sowie einer Seitenbegrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

Wenn bei einem Bestand von bis zu hundert Tieren mindestens drei Tiere verenden oder mehr als zwei von hundert Tieren bei einem größeren Bestand sterben, müssen diese Fälle unverzüglich auf Geflügelpest untersucht werden. Enten- und Gänsehalter mit Freilandhaltung müssen darüber hinaus die Tiere monatlich virologisch auf das Influenza-A-Virus untersuchen lassen.

„Nach wie vor ist es für die meisten Geflügelhalter sehr hart, diese Regelungen einzuhalten. Aber wir haben weiterhin täglich neue Fälle von infizierten Wildvögeln. Wir dürfen in der Seuchenvorsorge jetzt keine Ermüdungserscheinungen zeigen. Die jetzige Verordnung wird monatlich überprüft. Sobald das Einschleppungsrisiko wieder sinkt, werden wir uns für weitere Lockerungen intensiv einsetzen“, äußerte der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen.