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KGS Ebstorf: Landesschulbehörde signalisiert Ablehnung (03.12.2008)

 Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) in Ebstorf hat die Landesschulbehörde dem Landkreis Uelzen schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag nach bisherigem Stand nicht genehmigungsfähig ist. In dem Schreiben wird dargelegt, dass die Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden Jahren sowie das Ergebnis der Elternbefragung zur Feststellung eines so genannten „unabweisbaren Bedürfnisses“ im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht ausreicht. Unter den anzulegenden strengen Maßstabskriterien müssten die Argumente des Landkreises unberücksichtigt bleiben. Der Landkreis Uelzen hatte in seiner Antragsbegründung unter anderem auf die Nutzung vorhandener Leerstände in Ebstorf und die Sicherung des Schulstandortes hingewiesen.

Der Landkreis hat nun die Gelegenheit, sich gegenüber der Landesschulbehörde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu äußern. Ein Gesprächstermin soll möglichst kurzfristig vereinbart werden. Der Kreisausschuss hat sich bereits während seiner gestrigen Sitzung mit den aktuellen Entwicklungen erneut beschäftigt.