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Private Papiertonne nicht zulässig (12.07.2007)


Altpapier weckt Begehrlichkeiten: Die Firma Formata hat angekündigt, allen Haushalten eine „Blaue Tonne“ für Altpapier zur Verfügung stellen zu wollen. Aus Sicht der Unteren Abfallbehörde des Landkreises ist dies unzulässig. Zur Zeit läuft daher ein Anhörungsverfahren, um ggf. eine Untersagungsverfügung aussprechen zu können. Auch die Zulässigkeit der zurzeit von Formata bislang noch ohne Tonnen durchgeführten Sammlung wird angezweifelt.

„Der Gesetzgeber hat im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eindeutig die Zuständigkeiten für die Abfallentsorgung festgelegt“, erklärt Frank Peters, Umweltdezernent beim Landkreis Uelzen. Demnach sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Abfall- und Wertstoffsammlung zuständig. Dies ist der Landkreis bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb.“

Die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen wird derzeit über die 14-tägige Bündelsammlung am Tag der Restmüllabfuhr geregelt, beauftragt ist die Firma Melosch. Die Sammelmengen waren aufgrund der zusätzlichen Abfuhrtermine von Formata in den letzten zwei Jahren rückläufig. Eine immer geringer werdende Sammelmenge, die im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfasst wird, kann die Wirtschaftlichkeit dieses Systems gefährden und negative Folgen für den Gebührenzahler haben. Aus diesem Grund können die Sammelaktivitäten nicht hingenommen werden.