Die Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, soweit sie durch Gesetz oder Verordnung verlangt werden, gehört zu den traditionellen Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes eines Gesundheitsamtes.
Zeugnisse und Gutachten werden nach ärztlicher Untersuchung erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankheitsvorgeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.
Folgende Zeugnisse und Gutachten werden erstellt:
- Beamten-Eignungsuntersuchungen, Untersuchungen der Dienstfähigkeit von Beamten, Stellungnahmen für die Versorgungskasse (z.B. Sanatoriumsbehandlungen)
- Begutachtung zur Zulassung bestimmter Berufe bzw. Tätigkeiten (z. B. Schornsteinfeger)
- Amtsärztliche Gutachten bei Zweifeln an der Kraftfahrereignung (KfZ)
- Amtsärztliche Gutachten für Gerichte zur Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit, Reisefähigkeit, Haftfähigkeit, Eignung bei Adoptionen
- Amtsärztliche Stellungnahmen für das Sozialamt zu Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII , früher Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- Amtsärztliche Stellungnahmen zu Eingliederungshilfen für Behinderte nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) IX und XII
- Amtsärztliche Stellungnahmen zur Reisefähigkeit bei Abschiebungen von Ausländern
- Sonstige amtsärztliche Gutachten, z. B. zur Vorlage beim Finanzamt (für Steuerzwecke), für die Familienkasse (Kindergeld), für Hochschulen ( Prüfungsfähigkeit, Studiengebühren)