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Gesundheitsamt Landkreis Uelzen 0581/82-462 0581/82-474 E-Mail senden

Gesundheitsamt - Landkreis Uelzen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen bittet alle Personen, die ein positives Corona PCR-Testergebnis erhalten haben, ihre Infektion eigenständig gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bitte füllen Sie für die Anzeige Ihrer Infektion dieses Meldeformular aus.

Es ergeht die generelle Empfehlung, in Eigenverantwortung bei einem positivem SARS-CoV-2 (Selbst-)Test nach Möglichkeit für fünf Tage Kontakte zu vermeiden/reduzieren. Bei unvermeidlichen Kontakten während der Phase der Erregerausscheidung (insbesondere in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung) sollte eine Maske (FFP2 oder medizinische Maske) getragen werden. Bei COVID-19 kompatiblen Symptomen kann ggf. eine ärztliche Abklärung beim Hausarzt erforderlich sein und eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden. Am Wochenende sowie außerhalb der Sprechzeiten ist der hausärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. 
Weiter Informationen finden Sie auf unserer COVID-19 Internetseite.

 

           Postanschrift Standort
     Landkreis Uelzen Tel. 0581 - 82 462
     Gesundheitsamt Auf dem Rahlande 15
     Albrecht-Thaer-Straße 101 29525 Uelzen
     29525 Uelzen Fax: 0581 - 82 474
   
   
     E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

 

 

 

Im Gesundheitsamt finden Belehrungen im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach Infektionsschutzgesetz statt.

Eine Impfberatungs-Sprechstunde wird jeden 1. Donnerstag im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr) angeboten. Weitere Informationen über Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig für Personen unterschiedlichen Alters empfohlen sind, finden Sie in der Impf-Broschüre des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.

Impfcheck: Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich und andere zu schützen. Um schwerer Krankheitsverläufe zu verhindern, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen, sich gegen Grippe und Corona impfen zu lassen. Das Gesundheitsamt beruft sich dabei auf die Ständige Impfkommission (STIKO) die eine Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen empfiehlt. Bei Corona-Impfungen wird für alle gesunde Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen und bei Personen ab 6 Monaten mit bestimmten Vorerkrankungen, ab 60 Jahren oder in bestimmten Berufen zusätzlich zur Basisimmunität jährliche Auffrischimpfungen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Grippe-Impfcheck und Corona-Impfcheck entwickelt. Hier kann in wenigen Klicks nach der Beantwortung weniger Fragen eine personalisierte Empfehlung zu Schutzimpfung der STIKO vermittelt werden.


Im Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen ist nach telefonischer Terminabsprache ein persönlicher Besuch möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes nach vorheriger telefonischer Absprache.

Terminvereinbarungen im Gesundheitsamt sind nur möglich über die Telefonnummer 0581/82-462 während der normalen Öffnungszeiten, montags, dienstags und donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Besucher und Besucherinnen werden durch Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter am Eingang abgeholt und im Anschluss an den Termin wieder dorthin zurückbegleitet.


Das Gesundheitsamt schützt und fördert die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.   

Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:
 

 

Gesundheitsregion Landkreis Uelzen
Logo Gesundheitsregion
Der Ansatz der niedersächsischen Gesundheitsregionen wurde ins Leben gerufen, um niedersachsenweit einen kommunalen Strukturbildungsprozess zu befördern. Ziel der kommunalen Strukturbildung ist, Gesundheit wohnortnah und damit angepasst an die jeweiligen regionalen Bedarfe zu gestalten.
Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen: Bescheinigung für die Mitnahme
Quelle: www.pixabay.com/de/
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen ist eine Bescheinigung erforderlich. Die untere Gesundheitsbehörde kann auf Antrag eine Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen ausstellen.
Beförderung einer Leiche: Internationaler Leichenpass
Quelle: www.pixabay.com/de/
Um die Beförderung einer Leiche vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Die untere Gesundheitsbehörde kann auf Antrag einen Leichenpass ausstellen.
Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Ascheresten
Friedhof eigenes Bild
Leichen und die Aschen verstorbener Personen dürfen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
selbst erstelltes Bild
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV
Quelle: www.pixabay.com
Wer UV-Bestrahlungsgeräte unterliegt umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen, die den Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzern von UV-Bestrahlungsgeräten sicherstellen sollen.
Anwendungen nichtionisierender Strahlung am Menschen im nichtmedizinischen Bereich
Quelle: www.pixabay.com
Die NiSV-Verordnung regelt Anforderungen an den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden.
Erfassung und Aufsicht der Hebammen und Entbindungspfleger
Das Gesundheitsamt in deren Bereich sich die Hebamme oder der Entbindungspfleger beruflich niedergelassen hat, überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten.
Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
Allgemeine Aufgaben der Betreuungsstelle sind beispielsweise die Unterstützung des zuständigen Betreuungsgerichtes durch Sachverhaltsermittlung, Vorschläge geeigneter Betreuer sowie die Gewinnung von Betreuern.
Masernschutz in Einrichtungen (Masern-Nachweispflicht)
selbst erstelltes Bild
Das Masernschutzgesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.
Aufsicht über Heilpraktiker
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz.
Zahngesundheit
Das Aufgabenspektrum des Team Zahngesundheit umfasst unter anderem die jugendzahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und zahnmedizinische Aufklärung in Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten
Zu den meist verbreiteten Krankheiten bereits bei Kindern und Jugendlichen gehören Karies und Parodontitis; ihnen kann durch gesundheitsfördernde Maßnahmen in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, wirksam vorgebeugt werden.
Schuleingangsuntersuchungen
Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen führt jedes Jahr von Dezember bis Juni die Schuleingangsuntersuchungen bei den Kindern durch, die im kommenden Schuljahr die Erste Klasse besuchen werden.
Infektionsschutz
Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist die Verhütung von Infektionserkrankungen und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte.
Informationen MPX-Virus (Affenpocken)
Was sind Affenpocken? Bei Affenpocken handelt es sich um eine seltene Viruserkrankung, die durch das Affenpockenvirus verursacht wird.
Überwachung der Trinkwasserqualität
Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität werden die Wasserversorgungsanlagen mit ihren Schutzgebieten und den wasserführenden Leitungssystemen durch das Gesundheitsamt überwacht und bewertet.
Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
Das Gesundheitsamt berät und beurteilt die Sachverhalte im Hinblick auf die Gesundheit des Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäusern usw. und ordnet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Gefahrenabwehr an.
Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
In der Badesaison werden der Hardau-See sowie der Oldenstädter See und Umgebung gemäß EU-Richtlinie regelmäßig auf Verunreinigungen und auf Beeinträchtigungen durch gesundheitsgefährdende Keime untersucht.