ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Taxentarife wurden zuletzt durch Änderung der Taxenordnung des Landkreises Uelzen am 16.12.2014 zum 01.01.2015 erhöht.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), als für das Taxengewer-be zuständiger Verband, hat eine Erhöhung der Taxentarife im Landkreis Uelzen beantragt. Der GVN vertritt im Landkreis Uelzen derzeit fünf Unternehmen mit insgesamt 30 Taxen.

 

Begründet wird der Antrag in erster Linie mit der ab dem 01.01.2017 in Kraft getretenen Er-höhung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 auf 8,84 € / Std. Dazu kämen Arbeitgeber-anteile von 25 % - 30 % und gesetzliche Zuschläge. Außerdem hat es seit der letzten Erhö-hung eine allgemeine Preissteigerung um etwa 2,6 % gegeben. Um den gesetzlich geforder-ten Mindestlohn an die Mitarbeiter zahlen zu können, wäre aus Sicht des GVN eine Erhöhung des Grundpreises erforderlich und notwendig. Der Grundpreis soll demnach um 0,30 € von 3,20 € auf 3,50 € erhöht werden. Die übrigen Tarifbestandteile verändern sich nicht. Diese Erhöhung des Grundpreises um 30 Cent würde prozentualen Erhöhungen von etwa 3,2 % bei Fahrten von 3 km, 2,2 % bei Fahrten von 5 km und unter 1,3 %  bei Fahrten ab dem 10. Kilometer entsprechen.

 

Die IHK Lüneburg - Wolfsburg führte in der Stellungnahme zur Erhöhung aus, dass die Be-antragung des GVN schlüssig und nachvollziehbar sei. Die Preissteigerung sei angemessen und vertretbar. Es bestünden keine Bedenken.

 

Die Erhöhung des Taxentarifs hätte laut Auskunft der AOK keine Auswirkungen auf den Be-reich der Krankenfahrten, da es hier Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Taxenbetrieben gibt. Die letzte Anpassung dieser Sondervereinbarungen erfolgte zum 01.04.2017, ursächlich war auch hier insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns.

 

Ein direkter Vergleich der Taxentarife mit den umliegenden Erlaubnis- und Genehmigungs-behörden ist nur sehr bedingt möglich, da es dort teilweise besondere Tarife für Nacht-, Sonn- und Feiertagsfahrten gibt, die die Uelzener Taxenordnung nicht vorsieht. Der Grundpreis liegt in den umliegenden Landkreisen im Bereich zwischen 3,20 und 3,60 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, anliegende Änderung der Taxenordnung zu beschließen.

 

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Anlagen

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