Neuigkeiten aus dem Bereich Bauen und Planen

Digitale Antragstellung

Die digitale Antragstellung hält Einzug in die niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden. Mit der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 2022 wurde der §3a – Elektronische Kommunikation - eingefügt. Demnach sind ab dem 01.01.2024 die folgenden Anträge grundsätzlich elektronisch zu übermitteln:

  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung sowie deren Verlängerung
  • Abbruchanzeige
  • Baumitteilung
  • Anträge auf Bestätigung bezgl. Standsicherheit oder Brandschutz in bestimmten Fällen
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
  • Bauvoranfragen sowie deren Verlängerung
  • Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung

Derzeit sieht der Landkreis Uelzen aufgrund von zum Teil auftretenden technischen Schwierigkeiten bei der Schnittstelle mit den Servicekonten des Landes Niedersachsen und des Bundes, welche für die elektronische Übermittlung notwendig ist, noch von einer Zurückweisung von in Papierform eingereichten Anträgen ab. Bitte machen Sie sich jedoch bereits jetzt mit den notwendigen Voraussetzungen für die digitale Antragstellung vertraut. Weitere Hinweise dazu sowie das Datum der finalen Umstellung auf die digitale Antragstellung finden Sie im Bereich Bauaufsicht online“ sobald dieses feststeht.