Winterdienst

Winterdienst auf Kreisstraßen

Acht Streu- und Räumfahrzeuge sind auf ca. 430 km Kreisstraßen und ca. 78 km Radwegen im Einsatz. Der Winterdienst auf Kreisstraßen wird durch das Amt für Kreisstraßen nach besten Kräften geleistet und immer in Abhängigkeit von aktueller Wetterlage und Wetterprognose geplant. Grundsätzlich gehören Streuen bei Glätte und Schneeräumen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zu den Pflichtaufgaben des Straßenbaulastträgers. Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz sind "gefährliche Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr" zu streuen, das heißt eine Pflicht besteht nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Natürlich wird versucht, alle Kreisstraßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht stets befahrbar zu halten, damit der Verkehr fließen kann. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtet sind, mit einer den Witterungsbedingungen angepassten Geschwindigkeit zu fahren.

Kraft Gesetz sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden für Streu- und Räumdienst zuständig.
Für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen ist die Straßenmeisterei in Holdenstedt, Holdenstedter Straße 92, 29525 Uelzen, Tel. 0581 971574-0 zuständig.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Bürger- und Unternehmensservice des Landkreises Uelzen.