ALLRIS - Auszug

30.09.2015 - 6 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der nicht ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Verlaufsprotokoll

Der stellvertretende Vorsitzende KTA Hüdepohl weist auf die dem Mitglied Frau Andrea Zobel nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Die Niederschrift über die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung wird von Frau Zobel und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Hüdepohl unterzeichnet.