ALLRIS - Auszug

26.01.2016 - 7 Antrag auf Beauftragung einer Radwegebedarfsana...

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Verlaufsprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Seiner Ansicht sei es wichtig, die Gemeinden mit in die Beauftragung einer Radwegebedarfsanalyse einzubeziehen, da ihre Interessen betroffen sind und sie auch bisher bei der Radwegerealisierung an Kreisstraßen einbezogen waren. Herr Staßar bittet darum, bei der Radwegebedarfsanalyse auch die Radwege an Landesstraßen zu berücksichtigen. Bei der Gelegenheit drückt er seine Enttäuschung darüber aus, dass der Radweg an der L 266, Bad Bodenteich – Abbendorf – Schafwedel, aus der Prioritätenliste des Landes gefallen ist. Herr Peters erläutert das Procedere der Radwegepriorisierung des Landes, zu dem zwar der Landkreis einlädt, in dem aber allein die Vertreter der Landesbehörde für Straßenbau entscheiden. Im Übrigen sei der genannte Radweg nicht herausgefallen, sondern wurde nicht in der Rangfolge gesetzt.

Baudirektor Peters gibt zu bedenken, dass der Landkreis bisher nur Radwege an Kreisstraßen finanziert und realisiert hat. Man müsse sich im Klaren sein, dass durch eine Bedarfsanalyse auch die anderen Radwege in die Betrachtung einzubeziehen seien - jedenfalls habe er den Vortrag von Dr. Kaulen so verstanden. Man könne keinen Baulastträger zum Bau zwingen und es sei sicherlich auch nicht gewollt, dass der Landkreis Radwege fremder Baulastträger mitfinanziere. Die Schwierigkeit sei, den Auftrag der Analyse zu beschreiben; welche Straßen und Verbindungen sollen für das „Radwegenetz“ herangezogen werden. Die Verwaltung müsse zusammen mit möglichen anderen Kostenträgern erstmal ein Konzept entwickeln, wie differenziert die Analyse sein soll. Und danach würden sich natürlich die Kosten richten.

Frau Niemann greift dies auf und bittet um Spezifizierung des Antrages. Sie könne ohne Kostenangabe keine Entscheidung treffen. Zudem habe sie wegen der Kurzfristigkeit keine Gelegenheit gehabt, mit ihrer Gruppe darüber zu sprechen. Sie bittet um Vertagung.

Die Befürworter stellen klar, dass es hier um Haushaltsmittel 2017 geht, aber der Start der Maßnahme müsse jetzt beginnen. Die grundsätzliche Thematik sei seit langem bekannt, so dass eine Konkretisierung des Antrages abgelehnt werde. Der Einstieg in das Konzept müsse noch in dieser Wahlperiode erfolgen.

Herr Drögemüller sieht die Langfristigkeit eines Konzeptes skeptisch, denn die Vergangenheit hätte gezeigt, wie viele Veränderungen passierten und wie flexibel man in den Entscheidungen gewesen ist.

Herr Dobslaw appelliert abschließend, sich an die Kommunen zu wenden, die bereits über eine entsprechende Bedarfsanalyse verfügen und dort Erfahrungen abzufragen.

 

Herr Schulze bittet um Abstimmung über das weitere Vorgehen: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur übernächsten Sitzung Vorschläge zum Umfang der Analyse mit entsprechenden Kostenschätzungen zu machen und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung am 08.06.2016 Vorschläge zum Umfang der Analyse mit entsprechenden Kostenschätzungen zu machen und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage