Beschluss:
a) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2012 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG.
b)Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss des Jahres 2012 in Höhe von insgesamt 66.205.386,86 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss zu verrechnen.
c)Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.