ALLRIS - Auszug

14.06.2016 - 7 Haushaltsabschluss 2012...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

LKVD Heinisch trägt vor, dass der Haushalt durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und ohne Beanstandungen bestätigt worden sei. Sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss als auch der Kreisausschuss haben den vorliegenden Beschluss empfohlen. Landrat Dr. Blume enthält sich. 

 

 

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Abstimmungsergebnis a):

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltungen:

1

 

Abstimmungsergebnis b):

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltungen:

1

 

Abstimmungsergebnis c):

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

 

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Beschluss:

a)      Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2012 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG.

b)Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss des Jahres 2012 in Höhe von insgesamt 66.205.386,86 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss zu verrechnen.

c)Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage