ALLRIS - Auszug

01.11.2016 - 9 Beschlussfassung über die Wahlprüfung für die K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt zum zulässigen Einspruch aus dem Raum Bienenbüttel vor. Der Einspruch sei in der Kreisverwaltung geprüft worden. Alle Voraussetzungen an die Wahlunterlagen seien erfüllt gewesen, so dass ein Verstoß nicht erkennbar sei. Der Wahleinspruch sei somit unbegründet und damit zurückzuweisen. Vorsitzender Dr. Graf lässt abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

40

Nein:

 

Enthaltungen:

3

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Kreiswahl am 11.09.2016:

Der Wahleinspruch vom 05.10.2016 wird als zulässig aber unbegründet zurückgewiesen.

Die Kreiswahl vom 11.09.2016 ist gültig.