ALLRIS - Auszug

31.01.2017 - 6 Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grün...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KTA Feller nimmt Bezug auf den durch seine Fraktion gestellten Antrag. Zudem verteilt Herr Feller eine ergänzende Unterlage (liegt dem Protokoll bei). Dazu führt er aus, dass es sich um eine Ergänzung des bisherigen Antrages handelt. Eine separate Beschlussfassung sei nicht erforderlich. Seine Fraktion habe in Erfahrung gebracht, wie in anderen Landkreisen die Nitratproblematik behandelt wird. Daraus wurden weitere Maßnahmen erarbeitet, die der Landkreis Uelzen umsetzen soll. Es soll einen jährlichen Bericht über die Entwicklung des Zustandes des Grundwasserkörpers geben. Ferner soll die derzeitige Sachlage durch einen unabhängigen Dritten beurteilt werden. Als weitere Maßnahme wird vorgeschlagen, dass der Landkreis auf freiwilliger Basis mit Landwirten Vereinbarungen schließt, die darauf abzielen, dass eine Herbstdüngung unterbleibt. Als Gegenleistung soll der Landwirt eine Prämie gezahlt bekommen. Zudem sollen die Landwirte über die Anforderungen einer Lagerung und Verwendung von Wirtschaftsdüngern informiert werden. In den bestehenden Wasserschutzgebieten sollen die bisherigen freiwilligen Maßnahmen weiter ausgebaut und vorangetrieben werden.

Für die genannten Maßnahmen soll ein Betrag von 10.000 € in den Kreishaushalt für das Jahr 2017 eingestellt werden. Die Nitratbelastung wird nach Auffassung der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen auf lange Sicht zu Problemen führen, ein frühzeitiges Entgegenwirken ist daher erforderlich.

 

KTA Blankenburg stimmt insofern zu, dass es aufgrund der Nitratbelastung, aber auch durch Medikamentenrückstände und Pflanzenschutzmittel zu einer Belastung des Grundwassers kommen kann. Jedoch erfordere dies Strategien auf Landes- und Bundesebene. Verantwortlich für die Umsetzung der Düngeverordnung in Niedersachsen sei der Landwirtschaftsminister, an den sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag wenden sollte. Eine Wahrnehmung der geforderten Aufgaben und Maßnahmen auf kommunaler Ebene wäre durch den Landkreis nicht leistbar.

 

Herr Peters führt aus, in welchem Umfang der Landkreis als Untere Wasserbehörde für den vorbeugenden Wasserschutz zuständig ist. Für den Vollzug der Düngeverordnung und Kontrolle der landwirtschaftlichen Flächendüngung hat das Land die Landwirtschaftskammer für zuständig erklärt. Zum Antrag auf Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 10.000 € führt Herr Peters aus, dass die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017 bereits nahezu abgeschlossen sind.

 

KTA Feller gibt unter Verweis auf die Wasserrahmenrichtlinienmeldung des Landes zu bedenken, dass s.E. 50% der Fläche des Landkreises Uelzen eine erhöhte Nitratbelastung aufweisen. Der natürliche Abbau des Nitrates funktioniere zwar noch, dies sei jedoch endlich. Daher fordere seine Fraktion, dass einzelne Punkte des Antrages umgesetzt werden, um das Grundwasser besser zu schützen. Wenn das Nitrat aus dem Sickerwasser im Grundwasser angekommen ist, ist ein wirkungsvoller Schutz nur schwierig umsetzbar.

 

Herr Holst erläutert kurz den Begriff des Sickerwassers für die Ausschussmitglieder. Dabei handelt es sich um oberflächennahes Wasser. Langfristig können Belastungen des Sickerwassers auch auf tiefe Grundwasserschichten einwirken. Es besteht bereits ein hoher Schutzstatus für das Grundwasser. Die EU-Nitratrichtlinie, die Düngeverordnung und weitere rechtliche Grundlagen stehen dafür zur Verfügung. Die Wahrnehmung der daraus resultierenden Aufgaben obliegt entsprechend der vom Land getroffenen Zuständigkeitsverordnungen dem NLWKN und der Landwirtschaftskammer. Diese Behörden verfügen über die dafür notwendigen Ressourcen. Zudem gibt es das eigene Vorfeld-Messnetz der Wasserversorger und regelmäßige Kontrollen des Trinkwassers durch den Zweckverband Gesundheitsamt. Zusätzlich ist zum 01.01.2017 vom Land eine eigenständige Düngebehörde unter dem Dach der Landwirtschaftskammer eingerichtet worden. Hinsichtlich der Einstufung des Grundwasserkörpers „Ilmenau Lockergestein links“ als in einem „schlechten chemischen Zustand“ befindlich, ist darauf hinzuweisen, dass dies auf die Überschreitung der Marke 50g Nitrat/l an drei Messstellen (zwei davon im Landkreis Uelzen) zurückzuführen ist, an 19 Messstellen wurde dieser Wert z. T. deutlich unterschritten.

 

KTA Sackmann verweist auf die Präambel der Wasserrahmenrichtlinie. Die Landwirte handeln dementsprechend. Die landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis sind zu 95% unter Beregnung. Das führt dazu, dass eine nahezu vollständige Ausnutzung des Düngemitteleinsatzes gewährleistet ist. Das Land vereinnahmt durch den Wasserpfennig Millionen und zahlt davon nur einen Bruchteil wieder aus. Die vereinnahmten Mittel sollten für den Grundwasserschutz eingesetzt werden.

 

KTA Feller führt aus, dass seiner Kenntnis nach die vereinnahmten Wasserentnahmegebühren mit bis zu 60% zurück in die jeweilige Wasserschutzkulisse zurückfließen. Es werden dadurch bereits Grundwasserschutzmaßnahmen finanziert und ermöglicht. Momentan ist das Oberflächenwasser betroffen. Sollte jedoch über einen längeren Zeitraum diese Belastung bestehen und der natürliche Abbau nicht mehr funktionieren, wird es zu einer dauerhaften Belastung des Grundwassers kommen. Um die Auswirkungen frühzeitig feststellen zu können, wäre die Vorlage eines jährlichen Berichtes im Umweltausschuss wünschenswert.

 

Herr Schulz ist der Meinung, dass ein Vergleich des Landkreises Uelzen mit anderen Landkreisen nicht sachgerecht ist, da hier die Tierhaltung eine deutlich geringere Bedeutung habe. Daher ist auch die Menge an verwendeten Wirtschaftsdüngern als eher gering anzusehen. Zudem müssen die Landwirte auf Grundlage der Düngeverordnung eine Nährstoffbilanz erstellen, was auch erfolge.

 

KTA Beecken trägt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und lässt über diesen abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, von der Aufstellung eines zusätzlichen Schutzkonzeptes auf Kreisebene abzusehen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen