ALLRIS - Auszug

31.01.2017 - 7 Ausweisung des Fauna-Flora-Habitat-Teilgebietes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Peters trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage kurz vor. Anschließend erläutert Herr Meurer anhand einer vorbereiteten Power-Point-Präsentation (liegt dem Protokoll bei) die einzelnen Schritte des Ausweisungsverfahrens und die wesentlichen Änderungen, die sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ergeben haben. Herr Meurer führt zunächst die rechtlichen Grundlagen für die Sicherung des Gebietes aus. Insbesondere die FFH-Richtlinie der EU führt dazu, dass das Gebiet durch nationale Sicherungsmechanismen gesichert werden muss. Besonders weist Herr Meurer auf die detaillierten Regelungen zur Waldbewirtschaftung hin. Diese sind durch einen Erlass des Nds. Umweltministeriums vorgegeben und mussten in die Verordnung übernommen werden.

 

Herr Köhler stellt die Frage, warum das Gebiet nunmehr als Landschaftsschutzgebiet gesichert wird und nicht als Naturschutzgebiet. Herr Peters bezieht sich auf das im Jahr 2008 aufgestellte Sicherungskonzept. Danach war vorgesehen, das Mittlere Gerdautal als Landschaftsschutzgebiet und das Obere Gerdautal als Naturschutzgebiet zu sichern. Eine Zwischenüberlegung war, das Mittlere Gerdautal als Naturschutzgebiet zu sichern. Nach reiflichen fachlichen Überlegungen wurde entschieden, das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Das Gebiet der Oberen Gerdau soll weiterhin als Naturschutzgebiet gesichert werden.

 

Herr Menge gibt zu bedenken, dass in einem Landschaftsschutzgebiet kein Erschwernisausgleich für die Waldflächen gezahlt wird. Dies wäre in einem Naturschutzgebiet möglich gewesen. Herr Peters führt aus, dass dieser Umstand der Verwaltung bewusst war. Die Vor- und Nachteile wurden von der Verwaltung abgewogen, die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet stelle nach Auffassung der Kreisverwaltung das richtige Sicherungsinstrument für dieses Gebiet dar.

 

Herr Schulz nimmt Bezug zur Anzeigepflicht des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen. Die Schutzwürdigkeit dieser Flächen sei erst überhaupt durch die jetzige und in der Vergangenheit erfolgte Bewirtschaftung erreicht worden. Wenn ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich sein sollte oder nur mit der vorherigen Anzeige ermöglicht wird, kann dies dazu führen, dass die Flächen in Zukunft nicht mehr wie in der Vergangenheit bewirtschaftet werden. Damit würde auch die Schutzwürdigkeit verloren gehen.

Ferner fragt Herr Schulz nach, wie es sich mit der Privilegierung der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe im Falle einer Betriebserweiterung verhält und ob an der Gebietsabgrenzung noch Änderungen zugunsten von Betrieben vorgenommen worden sind.

 

Dazu führt Herr Meurer aus, dass die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sich an der Meldung des Landes an die EU orientieren. An diese Vorgaben sei die Verwaltung gebunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde noch eine kleinere Änderung für eine Fläche berücksichtigt, die aktuell für Mieten genutzt wird. Zudem wurden noch einzelne Lebensraumtyp-Abgrenzungen für betroffene Waldflächen vorgenommen.

 

KTA Feller fragt nochmals nach den Beweggründen für die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet. Dr. Blume führt dazu aus, dass in internen Besprechungen sowie auch bei Arbeitskreissitzungen über die Thematik beraten wurde. Auch um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen, wurde die Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet gewählt.

 

KTA Fabel geht auf den vorgelegten Entwurf der Verordnung ein und stellt die Frage, ob alle Handlungsspielräume für die betroffenen Eigentümer ausgenutzt wurden, um die Einschränkungen die mit der Verordnung einhergehen zu verringern. Herr Peters stellt zur Beantwortung der Fragen nochmals kurz den Verfahrensablauf vor. Es wurde ein erster Entwurf erarbeitet, der öffentlich ausgelegt wurde. Die eingereichten Stellungnahmen wurden ausgewertet und – soweit fachlich vertretbar - in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Nunmehr liegt also ein ausgewogener Verordnungsentwurf vor.

 

KTA Kohlmeyer führt aus, dass die betroffenen Wiesen erst durch die Bewirtschafter überhaupt zu dem jetzigen Dauergrünland geworden sind und somit der Schutz bereits seit Jahren von den Bewirtschaftern gewahrt wird. Eine Unterschutzstellung durch die Verordnung kommt aus seiner Sicht einer Enteignung der Grundstückseigentümer gleich.

 

KTA Sackmann nimmt Bezug auf die durchgeführten Arbeitskreissitzungen. Es wurde ihm mitgeteilt, dass Protokolle erstellt wurden, diese aber nicht von allen Gesprächspartnern abgezeichnet wurden. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass die besprochenen Inhalte nicht in der Verordnung berücksichtigt wurden. Dazu führen Herr Peters und Herr Meurer aus, dass die vorgebrachten Bedenken gegen die Verordnung unter den fachlichen Gesichtspunkten der Verordnung geprüft und in der Verordnung berücksichtigt wurden, wenn dies aus fachlicher Sicht möglich war. Einzelne Anforderungen konnten aus fachlicher Sicht nicht in die Verordnung aufgenommen bzw. aus dieser gestrichen werden. Herr Meurer führt ferner aus, dass die Protokolle der neun stattgefundenen Arbeitskreissitzungen den jeweiligen Teilnehmern per Mail oder Post zugeschickt wurden. Änderungswünsche oder Anmerkungen zu den versendeten Protokollen wurden berücksichtigt und in das jeweilige Protokoll übernommen. Die anschließende Endfassung wurde erneut an alle Teilnehmer verschickt.

 

KTA Sackmann beantragt um 17.33 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

 

KTA Beecken lässt über diesen Antrag abstimmen. Die Sitzungsunterbrechung wird einstimmig genehmigt.

 

Um 17.38 Uhr eröffnet KTA Beecken die Sitzung wieder.

 

KTA Feller betont, dass er für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet wäre, da dadurch die Zahlung vom Erschwernisausgleich für die betroffenen Eigentümer möglich wäre. Um eine Enteignung der Eigentümer handelt es sich bei der Unterschutzstellung der Grundstücke aus seiner Sicht nicht.

 

Dr. Blume fragt daraufhin Herrn Schulz, ob aus Sicht der Landwirtschaft ein Naturschutzgebiet oder ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden solle. Herr Schulz führt dazu aus, dass er sich für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet eingesetzt habe.

 

KTA Beecken lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Mittleres Gerdautal“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 7) und dem Abgrenzungsvorschlag (Anlage 8 und 9) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 - 5) wird zur Kenntnis genommen.