Landrat Dr. Blume ergänzt zum TOP, dass der Antrag seitens der CDU zurückgezogen worden sei, die SPD ihn jedoch weiterführe. Landrat Dr. Blume erläutert den Hintergrund anhand der Vorlage und fügt hinzu, dass die Entschädigungssatzung unter § 1 Abs. 1 durch folgenden Satz 2 ergänzt werden könnte:
„Nicht dem Kreistag angehörende Personen, die von diesem in Organe juristischer Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts entsandt worden sind, erhalten - sofern die juristische Person nicht selbst ein Sitzungsgeld zahlt – auf Antrag pauschal 40 Euro je Sitzung des Organs, an der sie teilgenommen haben.“