ALLRIS - Auszug

06.02.2018 - 6 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

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Verlaufsprotokoll

Herr Peters führt ins Thema ein, indem er einen kurzen Abriss über die bisherige Historie der Neuaufstellung des RROP gibt.

Herr Seeck beginnt mit der Vorstellung des Entwurfs 2017 – unter dem Hinweis, das im Folgenden nur auf Änderungen im Vergleich zum Entwurf 2016 des RROP eingegangen wird. Dies ist nun der 3. Entwurf, was nicht ungewöhnlich sei, denn den Landkreisen Lüneburg und Harburg erging es ebenso. Der Landkreis Stade musste sogar einen 4. Entwurf vorlegen.

Die Verwaltung hat diesen Entwurf sehr eng mit der Genehmigungsbehörde für das RROP, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, abgestimmt.

Die weiteren Ausführungen von Herrn Seeck – insbesondere zu den neuen Themen Torferhaltung und Biotopverbund - sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

Auf Nachfrage von Herrn Fabel erklärt Herr Seeck zur ehemaligen Bahnstrecke Uelzen – Dannenberg, die sich jetzt teilweise im Eigentum der Gemeinden Oetzen, Weste und Stoetze befinden, dass der geplante Grundsatz der Raumordnung zum Biotopverbund für die stillgelegte Bahnstrecke im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden bei der Abwägung zwar ein besonderes Gewicht beizumessen ist, jedoch im Einzelfall überwunden werden kann. Herr Peters ergänzt dies entsprechend.

Herr Hampel hinterfragt, warum das RROP 2017 im Vergleich zum alten (noch geltenden) RROP 2000 so umfangreich geworden ist. Herr Seeck führt aus, dass seitdem die strategische Umweltprüfung eingeführt wurde, eine Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, das Interesse der Öffentlichkeit stark gewachsen ist, was zur Flut von Stellungnahmen führt, und dass die Dokumentationspflichten umfangreicher geworden sind – auch durch die Rechtsprechung bedingt.

 

Frau Narberhaus fährt mit der Präsentation zur Windenergienutzung fort. Der Vortrag baut der Präsentation auf, die Dr. Prusa am 14.11.2017 im Fachausschuss vorgestellt hat.

 

Herr Hampel möchte wissen, ob die Vorranggebiete auch auf ihre Windqualität geprüft wurden (Ist dort überhaupt genügend Wind?) Frau Narberhaus verneint dies und Herr Seeck ergänzt, dass im Allgemeinen von einer Wirtschaftlichkeit ausgegangen wird. Diese hängt z. B. auch von der Einspeisevergütung nach dem EEG ab, die vom Landkreis nicht beeinflusst werden kann. Letztlich hat dies der Investor zu prüfen und für sich zu entscheiden. Der Landkreis gibt nur die Möglichkeit, Windanlagen zu bauen, die Wirtschaftlichkeit werde nicht von ihm geprüft.

Auf Nachfrage betont Herr Peters, dass sich die Fläche der 23 Vorranggebiete Windenergienutzung mit dem RROP Entwurf 2017 mit 1,47 % der Landkreisfläche mehr als verdoppelt hat. Herr Beecken fragt nach, ob die Vorgabe des Landes mit 2,06 % der Landkreisfläche erreicht wird. Dem wird erwidert, dass der genannte Wert im Nds. Windenergieerlass lediglich als Orientierungswert festgelegt wurde und die Landesvorgabe erst in 2050 erreicht sein solle.

Einzelne Nachfragen kommen zur Beantwortung:

Es gibt keine Pufferflächen der Vorranggebiete Windenergienutzung zu Vorranggebieten Sperrgebiet.

Die Hansestadt Uelzen ist (wie im letzten Entwurf) einziges „Mittelzentrum“ im Sinne des Zentrale-Orte-Konzeptes. Daneben ist die Stadt Bad Bevensen als Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen und sechs andere Standorte als „Grundzentren“ festgelegt.

Im Anschluss wird das weitere Verfahren zur Neuaufstellung des RROP dargestellt. Baudirektor Peters führt den angestrebten Zeitplan aus. Dieser ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen. Er appelliert an die Beteiligten, die Notwendigkeit von weiteren Einwendungen kritisch zu prüfen, denn angestrebt sei eine Beschlussfassung durch den Kreistag vor der Sommerpause.

Auf Nachfrage von Herrn Hampel wird erläutert, dass es keine persönlichen Anhörungen geben wird. Die Einwendungen werden in der Synopse zusammengestellt und abgewogen. Erläuterungsgespräche für die einzelnen Stellungnahmen gibt es nicht.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Unterlagen neben der Auslegung in Kreishaus auch im Internet einsehbar sind.

Die Mitglieder dieses Fachausschusses erhalten wunschgemäß den aktuellen Entwurf des RROP in Papierform.