Ausschussvorsitzender KTA Hüdepohl trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt zur Beschlussfassung vor. Das Abfallwirtschaftskonzept werde gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NabfG) für den Zeitraum 2018 – 2023 fortgeschrieben. Die vorgesehenen Beratungen erfolgen nach dem das Beteiligungsverfahren abgeschlossen ist.