ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 8 4.Satzung zur Änderung der Satzung über die Abf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Es liegt eine umfangreiche Vorlage vor. Herr Goerge begründet seinen Vorschlag vor allem mit Blick auf die Abholung der Elektrogeräte, die bislang vom Sperrmüll ausgeschlossen waren, und rechnet auf jeden Fall mit höheren Einnahmen durch die Änderung auf Sperrmüll auf Abruf.

Herr KTA Meyer begründet den Antrag der UWG- und FDP-Fraktion auf zweimalige gebührenfreie Sperrmüll-Sammlung. Er frage sich, warum es z. B. im Landkreis Lüneburg anders geht, dort wird sogar monatlich Sperrmüll entsorgt. Seiner Auffassung nach bestünden Probleme lediglich im Stadtgebiet der Hansestadt Uelzen und Bad Bevensen, vor allem durch enge Straßen und beschränkten Platz zur Bereitstellung. Auf dem „Land“ sei dies kein Problem. Er plädiert für eine gute Abwägung der Vor- und Nachteile. Außerdem befürchtet er, dass durch die Änderung des Systems mehr Abfall wild in Wäldern entsorgt wird.

Herr KTA Fabel gibt zum gemeinsamen Antrag zu Bedenken, ob berücksichtigt sei, dass ohne die gewerblichen Sammler größere Mengen als jetzt zu entsorgen sind.

Herr KTA Widdecke fragt, mit welchen Mengen der AWB rechne. Herr Goerge antwortet, das sei schwer zu sagen. In der Vergangenheit sei man von durchschnittlich 5 qm Sperrmüll pro Haushalt bei der Abholung auf Abruf ausgegangen. Aus der Statistik der Abrufsammlung ergeben sich 564 kg Sperrmüll pro Anfallpunkt.

Herr Goerge erinnert daran, dass diese Systemänderung vor vielen Jahren schon mal stattgefunden habe, und schon damals konnte kein Zusammenhang mit der Menge des wilden Mülls in der Landschaft hergestellt werden. Das sei eher ein gesellschaftliches Problem. Zudem handele es sich oft gar nicht um Sperrmüll, sondern z. B. um Elektrogeräte, die kostenfrei abgegeben werden können.

Herr KTA Widdecke merkt an, dass ein weiterer Vorteil der Abholung auf Abruf sei, dass die Abfuhrwagen nach Möglichkeit den Sperrmüll vom Grundstück abholen können, so dass das Abstellen auf Gehwegen gar nicht mehr nötig sei.

Herr KTA Ziplys gibt zu bedenken, dass gerade in Uelzen und Bad Bevensen die meisten Einwohner leben und er wisse, welche Kosten den Betrieblichen Diensten in Uelzen durch das „Nachsammeln“ des Sperrmülls entstehen.

Für Frau KTA Janßen sei die Hauptsache, die Verschmutzung der Umwelt zu verhindern.

Herr Joseph unterstreicht, das Wirken der gewerblichen Sammler müsse unbedingt unterbunden werden, denn das tagelange Herumfahren durch die Wohngegenden sei eine erhebliche Belästigung, zudem würden diese oft Müll an den Zwischenlagern hinterlassen.

Wichtig für Herrn KTA Martens sei, dass sich die Situation für den Bürger nicht verschlechtere. Er sieht einen großen Vorteil darin, dass der Einzelne nun den Termin selber wählen könne. Auch er sieht die Gründe für den wilden Müll woanders.

Auf die Frage nach den voraussichtlichen Kosten räumt Herr Goerge ein, dass die Kalkulation sehr schwierig sei, weil - wie bereits gesagt - die Mengen kaum abzuschätzen sind. Nach Erfahrungen anderer Kommunen sei erstmal mit dem Rückgang der Mengen zu rechnen, was die Kosten reduziere. Zudem wird eine Einnahmensteigerung aus der Abholung von E-Geräten und Metall erwartet. Der Verwaltungsaufwand soll sinken, weil nur noch schriftliche Sperrmüllanmeldung vorgesehen sei. Dem Vorschlag von Herrn KTA Meyer, hilfsweise nur in Uelzen und Bad Bevensen eine Systemänderung einzuführen, erteilt er ein klare Absage, das sei satzungsrechtlich unmöglich.

Abschließend widerspricht Herr KTA Hüdepohl grundsätzlich der Aussage, dass es auf dem Gebiet der Hansestadt Uelzen zu Problemen wegen „enger“ Straßen komme.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Betriebsleitung zur Abstimmung. Damit sei dann der alternative Antrag automatisch entschieden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 festzusetzen.

 

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Anlagen zur Vorlage